EU GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG UND PERIPLUS PRODUKTGARANTIEPOLITIK
Gültig ab: 24. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für Produkte, die direkt von PERIPLUS MRO SHOP innerhalb der Europäischen Union gekauft wurden.
Sie erklärt:
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Die gesetzliche Gewährleistung, die Verbrauchern nach EU- und nationalem Recht zusteht.
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Die zusätzliche kommerzielle Produktgarantie, die von PERIPLUS MRO SHOP gewährt wird.
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Die besonderen zwingenden Gewährleistungsregeln, die für bestimmte Produkte gelten, die von Verbrauchern in Ungarn gekauft werden.
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Wie ein Garantie- oder Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden kann.
In dieser Richtlinie bedeutet „Verbraucher“ eine natürliche Person, die hauptsächlich zu Zwecken außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
2. EU-Verbrauchergesetzliche Gewährleistung
Verbraucher, die Waren von PERIPLUS MRO SHOP kaufen, haben Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung gemäß den in ihrem Wohnsitzland geltenden Gesetzen.
Nach den EU-Vorschriften erhalten Verbraucher eine gesetzliche Mindestgewährleistung von zwei Jahren, wenn ein Produkt:
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Mangelhaft ist.
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Nicht seiner Beschreibung entspricht.
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Nicht die beworbenen oder vernünftigerweise zu erwartenden Eigenschaften besitzt.
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Nicht für den normalen oder ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck geeignet ist.
Die gesetzliche Gewährleistung gilt unabhängig vom Preis des Produkts und beginnt mit der Lieferung des Produkts.
Je nach den Umständen und dem anwendbaren nationalen Recht kann der Verbraucher Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag haben.
Einige EU-Länder bieten einen stärkeren oder längeren Schutz. Sofern das anwendbare nationale Recht dem Verbraucher zusätzliche Rechte einräumt, bleiben diese zwingenden Rechte in vollem Umfang anwendbar und haben Vorrang vor dieser Richtlinie.
3. PERIPLUS Kommerzielle Produktgarantie
Zusätzlich zu den zwingenden Verbraucherrechten gewährt PERIPLUS MRO SHOP die folgende kommerzielle Produktgarantie, basierend auf dem Bruttoverkaufspreis für ein Produkt, ohne Lieferkosten:
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Unter 25 EUR: keine zusätzliche kommerzielle PERIPLUS-Garantie, sofern nicht ausdrücklich auf der Produktseite angegeben. Verbraucher bleiben durch die gesetzliche Gewährleistung für mindestens 24 Monate abgedeckt.
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25–600 EUR inklusive: 24 Monate kommerzielle PERIPLUS-Produktgarantie.
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Über 600 EUR: 36 Monate kommerzielle PERIPLUS-Produktgarantie.
Der maßgebliche Preis ist der auf der Auftragsbestätigung nach eventuellen produktspezifischen Rabatten ausgewiesene Bruttowarenpreis. Die Garantiezeit beginnt mit der Lieferung des Produkts.
Die kommerzielle PERIPLUS-Garantie ist eine Ergänzung zu den gesetzlichen Verbraucherrechten. Sie ersetzt, beschränkt oder mindert keine Rechte, die nach geltendem EU- oder nationalem Recht verfügbar sind.
4. Besondere Regeln für ungarische Verbraucher
Das ungarische Recht sieht eine zwingende Gewährleistung für neue langlebige Konsumgüter vor, die zu gesetzlich festgelegten Produktkategorien gehören, wenn deren Bruttoverkaufspreis den geltenden gesetzlichen Schwellenwert erreicht.
Die ungarischen zwingenden Gewährleistungsfristen sind:
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Unter 10.000 HUF: keine zwingende ungarische Produktgarantie, es sei denn, es wird eine separate kommerzielle oder Herstellergarantie gewährt.
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10.000–250.000 HUF inklusive: 24 Monate zwingende Garantie.
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Über 250.000 HUF: 36 Monate zwingende Garantie.
Die anwendbare ungarische Garantiefrist wird anhand des Bruttoverkaufspreises zum Zeitpunkt des Kaufs bestimmt.
Die in dieser Richtlinie genannten EUR-Schwellenwerte wurden unter den entsprechenden HUF-Werten festgelegt, um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zu reduzieren. Sollte jedoch der ungarische gesetzliche HUF-Schwellenwert einen stärkeren Schutz als die automatisch angezeigte EUR-basierte Garantieerklärung bewirken, gilt die zwingende ungarische Garantie und hat Vorrang.
5. Herstellergarantien
Bestimmte Produkte können eine separate kommerzielle Garantie des Herstellers enthalten.
Sofern zutreffend, werden Dauer und Bedingungen der Herstellergarantie auf der Produktseite, in der Produktdokumentation oder in einer separaten Herstellergarantieerklärung angegeben.
Eine Herstellergarantie ist zusätzlich zu den Rechten des Kunden gegenüber PERIPLUS MRO SHOP als Verkäufer und schränkt keine zwingenden gesetzlichen Rechte ein.
6. Was die PERIPLUS-Garantie abdeckt
Die kommerzielle PERIPLUS-Produktgarantie deckt Material- oder Herstellungsfehler ab, die bei normalem und bestimmungsgemäßem Gebrauch des Produkts auftreten.
Das Produkt muss gemäß seinen Anweisungen, technischen Spezifikationen und dem vorgesehenen Verwendungszweck verwendet, installiert, gewartet, gereinigt und gelagert werden.
7. Was die PERIPLUS-Garantie nicht abdeckt
Sofern nicht zwingende Gesetze etwas anderes vorsehen, deckt die kommerzielle PERIPLUS-Garantie nicht ab:
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Normalen Verschleiß.
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Verbrauchsartikel oder austauschbare Verschleißteile, die normal verwendet oder verbraucht wurden.
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Schäden durch Missbrauch, Überlastung, Fahrlässigkeit, Unfall oder Aufprall.
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Falsche Installation, Montage, Wartung, Reinigung oder Lagerung.
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Verwendung außerhalb der angegebenen Betriebsbedingungen des Produkts.
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Nichteinhaltung der Betriebs-, Wartungs- oder Sicherheitsanweisungen.
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Unbefugte Änderung, Demontage oder Reparatur.
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Schäden durch inkompatibles Zubehör, Chemikalien, Batterien, Ladegeräte oder Netzteile.
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Kosmetische Schäden, die den normalen Betrieb des Produkts nicht beeinträchtigen.
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Verlust, Diebstahl oder vorsätzliche Beschädigung.
Bei Produkten mit einem Ablauf-, Haltbarkeits- oder Verfallsdatum verlängert die Garantie die zulässige Verwendungsdauer nicht über dieses Datum hinaus.
Diese Ausschlüsse berühren keine Ansprüche bezüglich Mängeln oder Nichtkonformität, die bei Lieferung des Produkts bestanden haben.
8. Verfügbare Abhilfen
Bei einem gültigen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch wird PERIPLUS MRO SHOP die nach geltendem Recht erforderliche Abhilfe schaffen. Dies kann umfassen:
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Reparatur.
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Ersatzlieferung.
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Eine angemessene Preisminderung.
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Rückerstattung oder Kündigung des Kaufs, sofern gesetzlich zulässig.
Bei einem Anspruch, der ausschließlich unter die kommerzielle PERIPLUS-Garantie fällt, kann PERIPLUS MRO SHOP das Produkt reparieren oder ersetzen oder den Kaufpreis erstatten, wobei die Art des Mangels und die Verfügbarkeit von Reparatur oder Ersatz berücksichtigt werden.
Jede kommerzielle Garantieabwicklung erfolgt ohne Einschränkung der zwingenden gesetzlichen Rechte des Verbrauchers.
9. Einreichung eines Anspruchs
Um einen Garantie- oder Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an:
PERIPLUS MRO Hungary Kft.
1165 Budapest
Arany János u. 53.
Ikarus Industrial Park, Building 47
Ungarn
E-Mail: sales@periplusmro.com
Telefon: +36 70 719 8323
Website: www.periplusmro.com
Bitte geben Sie an:
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Die Bestell- oder Rechnungsnummer.
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Den Produktnamen und die Artikelnummer.
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Eine Beschreibung des Mangels und wann er zuerst bemerkt wurde.
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Fotos oder Videos, sofern vernünftigerweise zur Beurteilung des Anspruchs erforderlich.
PERIPLUS MRO SHOP kann zusätzliche Informationen anfordern oder die Rücksendung des Produkts zur Inspektion verlangen. Produkte sollten nicht zurückgesandt werden, bevor Rücksendeanweisungen gegeben wurden.
Ein fehlendes Garantiezertifikat entzieht keine gesetzlichen Rechte, wenn der Kauf durch die Auftragsbestätigung, Rechnung oder andere akzeptable Nachweise belegt werden kann.
10. Geschäftliche Käufe
Die zwingenden EU-Verbraucherschutzrechte gelten im Allgemeinen nicht für Produkte, die hauptsächlich zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken erworben werden.
Für Geschäftskunden richten sich die Gewährleistungsrechte nach:
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Dem anwendbaren Kaufvertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Jeder Garantie, die ausdrücklich für Geschäftskunden gilt.
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Den produktspezifischen Garantieinformationen.
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Jeder anwendbaren Herstellergarantie.
Die in dieser Richtlinie angezeigten verbraucherorientierten preisbasierten Garantien begründen nicht automatisch die gleichen Garantierechte für geschäftliche Käufe, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
11. Wahrung zwingender Rechte
Nichts in dieser Richtlinie schließt oder beschränkt gesetzliche Rechte aus oder mindert diese, die nach geltendem Recht nicht rechtmäßig ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.
Sollte eine Bestimmung dieser Richtlinie im Widerspruch zu zwingendem Verbraucherrecht stehen, hat die zwingende gesetzliche Bestimmung Vorrang.